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Mini GmbH - Das Ende der Limited?
“Die Großen” verlieren Anteile
Mai 25

Der Startschuss für die Ein-Euro-GmbH ist gefallen. Am 23. Mai hat das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf der Justizministerin Zypries gebilligt.

Ziel des Ganzen ist es die Gründung von Unternehmen mit beschränkter Haftung einfacher, unbürokratischer und vor allem billiger zu machen. Bereits mit einem Mindestkapital von 1€ wird die Gründung möglich sein, somit ist es jedem möglich eine im Mittelstand weit verbreitete GmbH zu gründen. Sicherlich waren der Bundesregierung auch die zahlreichen Limiteds ein Dorn im Auge, genießen diese auch keinen guten Ruf vor allem in der deutschen Netszene.

Die wichtigsten Vorteile der GmbH im Überblick:

  • Gründung bereits ab 1 € möglich
  • Mindestkaptial der großen GmBH auf 10.000 € gesenkt
  • Gründungszeitraum stark verkürzt
  • weniger bürokratisch, kein Gang zum Notar nötig
  • vor allem junge Menschen können GmbH gründen
  • für Ltd. Gründer entfällt mit der Mini GmbH u.a. die Bilanzierung in englischer Sprache
  • erhöhter Gläubigerschutz , da eine überprüfbare Geschäftsadresse in Deutschland eingetragen werden muss
  • Gesellschafter können auch Insolvenzantrag stellen

Einige Einschränkungen gegenüber der normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat die Bundesregierung jedoch vorgenommen. So müssen in den Anfangsjahren 25% des Jahresgewinns als Rücklage eingestellt werden, bis die 10.000 € der normalen GmbH erreicht ist. Zudem wird man die Mini-GmbH an dem Kürzel UG von einer normalen GmbH unterscheiden können. Dies ist natürlich ein großer Nachtteil der Mini GmbH, da hier auch die Seriösität ein wenig leidet.

Alles in allem ist die Mini GmbH für Gründer sehr positiv zu bewerten, wurde eine Reform dieses Gesetzes  aus dem 19. (!) Jahrhundert längst überfällig. Bleibt zu hoffen, dass die Seriösität der Mini-GmbH nicht ähnlich wie die der Ltd leiden wird. Durch einen guten Gläubigerschutz ist dies jedoch tlw. unterbunden.

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