Nach einer Klage des Interessenverbandes des Video - und Medienfachandels Deutschlands eV konnten diese vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen den Internetanbieter Arcor eine einstweilige Verfügung veranlassen.
Konkret:
Arcor wirbt auf verschiedenen Tauschbörsen auf denen illegales Material verbreitet wird. Im konkreten Fall geht es hierbei um den peer-to-peer Anbieter Bitreactor.to Das Landgericht gab der einstweiligen Verfügung statt, schließlich wird auf dem einschlägig bekannten Dienst illegales und urheberrechtliches Material verbreitet. Die Klage des Interessenverbandes gegen den Bandbreitenanbieter ist verständlich. Schaden diese Dienste vor allem den Musik - und Videobereich. Was ist eigentlich mit den Layerwerbungen z.B. Layer-Ads die überall auch auf diesen Diensten eingeblendet werden?






